Der Gründer und Chef von Kino.to hat vor Gericht sein Tun explizit bedauert. Beobachter gehen davon aus, dass ohne die Vereinbarung das Urteil gegen den Angeklagten deutlich höher ausgefallen wäre. Der Deal bestand darin, dass bei einem vollen Schuldeingeständnis das Strafmaß maximal vier Jahre und zehn Monate betragen soll. Immerhin hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mehr
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Urteil: Vier Jahre und sechs Monate Haft für Chef von Kino.to
14. Juni 2012 von