Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs: Eltern müssen für den illegalen Internet-Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften. Voraussetzung ist aber, dass sie das Kind ausreichend über die Teilnahme an illegalen Tauschbörsen informiert haben.
Eltern müssen nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls sie ihre Kinder über Quelle: Focus.de… [weiterlesen]
Urteil des BGH: Filesharing – Eltern haften nicht für illegale Downloads ihrer Kinder – Internet – FOCUS Online – Nachrichten
16. November 2012 von