Generalbundesanwalt Harald Range sieht derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Abhören von Internet-Telefonie mithilfe der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der über Trojaner der Inhalt der Gespräche vor der Verschlüsselung beim Sender beziehungsweise nach der Entschlüsselung beim Empfänger abgehört wird. Für den entsprechenden Einsatz sogenannter Staatstrojaner Quelle: Heise.de… [weiterlesen]
Verfassungrechtliche Bedenken: Generalbundesanwalt verzichtet auf Staatstrojaner-Einsatz
18. Dezember 2012 von