Wenn aus Preis klar sein muss, dass Ware nicht echt ist – Urteil des Wiener Straflandesgerichts nicht rechtskräftig Der Verkauf von gefälschten, aber
einwandfrei funktionierenden Smartphones ist kein Betrug, wenn dem
Käufer aus dem Preis klar sein muss, dass die Ware nicht echt sein
kann. Das hat das Wiener Straflandesgericht am Freitag festgestellt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]
Verkauf gefälschter Smartphones kein Betrug – Netzpolitik – derStandard.at › Web
1. Dezember 2012 von