Richter

24. April 2025

Samsung Galaxy Tab 10.1N: Kein Verkaufsverbot

Das Samsung Galaxy 10.1N darf weiter verkauft werden.

Das Düsseldorfer Landgericht hat heute ein Urteil veröffentlicht, durch das das Samsung Galaxy Tab 10.1N weiter in Europa verkauft werden darf. Apples Bemühungen, ein Verkaufsverbot zu erreichen, sind damit gescheitert.

Die Richter des Düsseldorfer Landgerichts haben Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung zum Stop des Verkaufs des Samsung Quelle: MobileHighlights… [weiterlesen]

Galaxy Tab vs. iPad: Samsung darf Tablet-PC in Europa verkaufen

09.02.2012 14:16, Morgenpost Online
Apple ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, vor Gericht ein europaweites Verkaufsverbot für einen neuen Tablet-Computer seines Konkurrenten Samsung durchzusetzen. Das Galaxy Tab 10.1N sei keine Kopie des iPads, urteilten die Richter in Düsseldorf. mehr » Quelle: DAF… [weiterlesen]

Apple, Samsung: Nexus, Galaxy Tab 10.1N gerettet? – Business News

Der Richter in München schloss sich in einem Urteil gestern Abend der Argumentation von Samsung an und lässt den Verkauf des Android-Flaggschiffs Nexus und des Galaxy Tab 10.1N ungehindert zu. Apple hatte versucht, einen Verkaufsstopp in Deutschland für die Geräte zu erzwingen.

Richter Andreas Mueller sagte demnach, Samsung habe ihn überzeugt mit dem Argument, das Patent, auf das sich Apple bezogen habe, werde Quelle: CHIP News… [weiterlesen]

Niederlage für Apple in Deutschland

Das Landgericht München lehnte am Mittwoch einen Antrag von Apple ab, ein Verkaufsverbot für das Smartphone Galaxy Nexus und das Tablet Galaxy Tab 10.1N zu erlassen. “Samsung hat gezeigt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die betreffende Technologie bereits auf dem Markt war, bevor sie als geistiges Eigentum geschützt wurde”, so Richter Andreas Müller. Im September war es Samsung untersagt worden, das Galaxy Quelle: BGR… [weiterlesen]

Patentstreit: Apple scheitert mit Samsung-Bann

Apple scheitert mit Samsung-Bann

SPIEGEL ONLINE

Die Glückssträhne des US-Konzerns ist gebrochen. Ein Münchner Gericht hat einen Antrag Apples auf einstweilige Verfügung gegen Samsung abgewiesen. Die Koreaner dürfen ein neues Tablet und ein Smartphone weiter in Deutschland anbieten. Der Bann gegen andere Modelle bleibt davon unberührt.