Erfolglos, aber nicht verboten das Düsseldorfer Landgericht hat im Streit zwischen Apple und Motorola um das Tablet Xoom entschieden: Das Motorola Xoom verletzt laut Richterin Johanna Brückner-Hofmann nicht Apples Geschmacksmuster. Damit darf das Tablet, das damals das erste mit Doppelkern-CPU und Android 3.0 war, weiterhin in Deutschland verkauft werden.
Gleichzeitig wurde allerdings Motorolas Antrag, Quelle: CHIP News… [weiterlesen]