hinreichende

22. Dezember 2024

SCHAAR HÄLT STAATSTROJANER FÜR RECHTSWIDRIG

17.02.12 | 20:37 Uhr | 21 mal gelesen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die von Bundesbehörden eingesetzte Staatstrojaner-Software für rechtswidrig. Weder die Strafprozessordnung noch das Zollfahndungsgesetz stellten eine hinreichende Rechtsgrundlage für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) dar, heißt es in einem am Freitag im Internet aufgetauchten Quelle: ad-hoc… [weiterlesen]