Wenn aus Preis klar sein muss, dass Ware nicht echt ist – Urteil des Wiener Straflandesgerichts nicht rechtskräftig Der Verkauf von gefälschten, aber
einwandfrei funktionierenden Smartphones ist kein Betrug, wenn dem
Käufer aus dem Preis klar sein muss, dass die Ware nicht echt sein
kann. Das hat das Wiener Straflandesgericht am Freitag festgestellt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]
Verkauf gefälschter Smartphones kein Betrug – Netzpolitik – derStandard.at › Web
1. Dezember 2012 von
Radioaktivität mit dem Android-Smartphone messen
16. Januar 2012 von
Die App Radioaktivitäts Zähler verspricht aus jedem Android-Handy einen funktionierenden Geigerzähler zu machen. Ein zusätzliches Gerät ist nicht erforderlich, da sich die App die Kamera des Handys zu nutzen macht, um radioaktive Strahlung zu messen. Die Kamera muss dazu nur mit einem schwarzen Klebeband abgedeckt werden. Entwickelt wurde die App von Rolf-Dieter Klein in Zusammenarbeit mit dem Helmholtz-Zentrum Quelle: Inside Handy… [weiterlesen]