Apple ist vor dem Landgericht München mit dem Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung gegen das Galaxy Nexus und das Galaxy Tab 10.1N gescheitert. Das Gericht sah keinen Grund, den Vertrieb der beiden Geräte in Deutschland zu stoppen. Im Unterschied zu anderen Klagen gegen Samsung führt Apple in diesem Fall aber keine Geschmacksmusterverletzung an.In der Klage gegen das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Quelle: PC-MAX… [weiterlesen]