Berlin (dapd). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die von Bundesbehörden eingesetzte Staatstrojaner-Software für rechtswidrig. Weder die Strafprozessordnung noch das Zollfahndungsgesetz stellten eine hinreichende Rechtsgrundlage für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) dar, heißt es in einem am Freitag im Internet aufgetauchten Prüfbericht. Dieser Quelle: Freie Presse… [weiterlesen]
SCHAAR HÄLT STAATSTROJANER FÜR RECHTSWIDRIG
17. Februar 2012 von
17.02.12 | 20:37 Uhr | 21 mal gelesen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die von Bundesbehörden eingesetzte Staatstrojaner-Software für rechtswidrig. Weder die Strafprozessordnung noch das Zollfahndungsgesetz stellten eine hinreichende Rechtsgrundlage für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) dar, heißt es in einem am Freitag im Internet aufgetauchten Quelle: ad-hoc… [weiterlesen]