Antrag

20. April 2025

Apple blitzt mit Verfügungsantrag gegen Samsung ab

Das Landgericht München hat einen Apple-Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen zwei Android-Geräte von Samsung am Mittwoch abgelehnt. Dies meldet die Nachrichtenagentur Bloomberg. Der iPhone-Hersteller hatte dem südkoreanischen Konzern vorgeworfen, ein Patent über eine Bedienungstechnik für Touchscreen-Geräte zu verletzen und versucht, einen Vertriebsstopp für das Galaxy Tab 10.1N sowie das Quelle: Heise.de… [weiterlesen]

Niederlage für Apple in Deutschland

Das Landgericht München lehnte am Mittwoch einen Antrag von Apple ab, ein Verkaufsverbot für das Smartphone Galaxy Nexus und das Tablet Galaxy Tab 10.1N zu erlassen. “Samsung hat gezeigt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die betreffende Technologie bereits auf dem Markt war, bevor sie als geistiges Eigentum geschützt wurde”, so Richter Andreas Müller. Im September war es Samsung untersagt worden, das Galaxy Quelle: BGR… [weiterlesen]

LG München: Apple blitzt mit Verfügungsantrag gegen Samsung ab

Das //www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/:Landgericht München hat einen Apple-Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen zwei Android-Geräte von Samsung am Mittwoch abgelehnt. Dies meldet die Nachrichtenagentur Bloomberg. Der iPhone-Hersteller hatte dem südkoreanischen Konzern vorgeworfen, ein Patent über eine Bedienungstechnik für Touchscreen-Geräte zu verletzen und versucht, einen Vertriebsstopp Quelle: Heise.de… [weiterlesen]

Apple-Klage gegen Samsung in Patentstreit gescheitert

02.02.2012 12:13, Yahoo! News: Schlagzeilen & News zum Thema Wirtschaft
Samsung darf sein Android-Tablet Galaxy Tab 10.1N und das Smartphone Galaxy Nexus weiter verkaufen. Damit scheiterte der US-Elektronikkonzern Apple mit dem Antrag auf ein einstweiliges Verkaufsverbot der Samsung-Produkte, wie das Landgericht München bestätigte. Apple ist der Auffassung, dass sein Konkurrent ein Apple-Patent Quelle: DAF… [weiterlesen]

Patentstreit: Apple scheitert mit Samsung-Bann

Apple scheitert mit Samsung-Bann

SPIEGEL ONLINE

Die Glückssträhne des US-Konzerns ist gebrochen. Ein Münchner Gericht hat einen Antrag Apples auf einstweilige Verfügung gegen Samsung abgewiesen. Die Koreaner dürfen ein neues Tablet und ein Smartphone weiter in Deutschland anbieten. Der Bann gegen andere Modelle bleibt davon unberührt.