Wer sich für einen Prepaid-Vertrag entscheidet, will damit vermeiden, dass nach der Nutzung plötzlich noch eine Rechnung ins Haus flattert, durch die das Konto ins Minus rutscht.
Das sieht auch das Landgericht München I so: Nach einem aktuellen Urteil dieses Gerichts sind die
AGB eines Telekommunikations-Anbieters unwirksam, wonach auch Prepaid-Kunden bestimmte
Kosten nachträglich ausgleichen sollten. Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Prepaid-Konto muss nicht nachträglich ausgeglichen werden
6. März 2013 von