Warten vor roter Ampel, der geschlossenen
Bahnschranke oder im Stau: Bei längerem Stillstand im Verkehr dürfen
Autofahrer ihr Handy benutzen, sofern nicht der Motor des Fahrzeugs
läuft. Wenn der Motor durch ein Start-Stopp-System ausgeschaltet
ist, ist die Benutzung bei längeren Wartezeiten gestattet, sagte der
Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt am Main und bezog sich dabei
auf Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Mit der Start-Stopp-Automatik das Handy-Verbot im Auto umgehen
28. Oktober 2014 von