22. Dezember 2024

Mit der Start-Stopp-Automatik das Handy-Verbot im Auto umgehen

Warten vor roter Ampel, der geschlossenen
Bahn­schranke oder im Stau: Bei längerem Still­stand im Verkehr dürfen
Autofahrer ihr Handy benutzen, sofern nicht der Motor des Fahrzeugs
läuft. Wenn der Motor durch ein Start-Stopp-System aus­ge­schaltet
ist, ist die Be­nutzung bei längeren Wartezeiten gestattet, sagte der
Ver­kehrs­rechts­anwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt am Main und bezog sich dabei
auf Quelle: Teltarif… [weiterlesen]