In einer Wohngemeinschaft muss der Hauptmieter und Anschlussinhaber
nicht kontrollieren, ob seine Mitbewohner über den gemeinsamen
Internetanschluss illegal Dateien herunterladen. Das geht aus einem
noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 14 O 320/12) hervor.
Auf ihrer Webseite berichtet die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke über den Fall. In einer WG sei nicht davon auszugehen, Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Hauptmieter haftet nicht für illegale Downloads von Mitbewohnern
21. März 2013 von