Elmshorn (dapd). Es gibt kein Recht auf Umtausch, wenn die Ware ohne Fehler und ordnungsgemäß ist. Das gilt grundsätzlich für Geschenke aus dem Fachhandel, die nicht im Internet, per Katalog oder Teleshopping gekauft wurden. Doch die meisten Händler sind kulant und nehmen die falschen Weihnachtsgeschenke zurück. Ob der Kunde sein Geld wiederbekommt oder sich mit einem Gutschein zufriedengeben muss, hängt vom Quelle: Yahoo.de Nachrichten… [weiterlesen]
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28. Dezember 2011 von