Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe Eltern haften in Deutschland für den illegalen Online-Musiktausch ihres minderjährigen Kindes grundsätzlich dann nicht, wenn sie den Nachwuchs ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Erst wenn die Eltern Anhaltspunkte für illegale Aktivitäten Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]
Deutsche Eltern haften nicht für Musikdownloads des Kindes – Copyrights – derStandard.at › Web
16. November 2012 von