31.01.12 | 12:36 Uhr
Seoul 31.01.2012 (www.emfis.de) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute per Einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot von Samsungs Galaxy Tab bestätigt. Das Urteil bezieht sich jedoch nicht auf das neue Modell Galaxy Tab 10.1N.
Interessanterweise wurde für diese Urteilsfindung nicht Apples geschütztes Geschmacksmuster herangezogen, sondern das deutsche Wettbewerbsrecht: Quelle: ad-hoc… [weiterlesen]