Wie berichtet erfreuen sich so genannte Dashcams einer immer größeren Beliebtheit – Datenschützer sehen diesen Trend allerdings mit Sorge. Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte einem Anwalt aus Mittelfranken verboten, das Verkehrgeschehen mit einer Autokamera aufzeichnen, weil es darin eine heimliche Videoüberwachung und somit einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz sah.
Das Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Dashcam-Urteil: Aufnahmen zur Veröffentlichung im Internet sind verboten
13. August 2014 von