Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
muss entscheiden, ob das Einbinden von Online-Videos in Webseiten
Urheberrechte verletzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage
dem europäischen Gericht zur Vorabentscheidung vorlegt. Der BGH will
vom EuGH wissen, ob das sogenannte Framing gegen europäisches
Urheberrecht verstößt. (Az. I ZR 46/12)
Damit wird es erst in etwa Quelle: Teltarif… [weiterlesen]