Wer im Internet Waren zum Kauf anbietet, muss
sie auch liefern können. Andernfalls steht dem Käufer Schadenersatz
zu. Das entschied das Landgericht Coburg (Az.: 14 O 298/12), wie die
Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Die Behauptung des Verkäufers, die
Ware sei ohne sein Wissen anderweitig verkauft worden, befreie ihn
nicht von seiner Haftung.
In dem verhandelten Fall hatte ein Verkäufer Quelle: Teltarif… [weiterlesen]