2016 Januar 03

21. Dezember 2024

Videos veröffentlichen: Was erlaubt ist und was nicht

Videos im Netz anschauen, teilen oder
hochladen: Mit ein paar Klicks ist man dabei. Doch ehe er sich
versieht, hat der unbedarfte Nutzer gegen Urheberrechte verstoßen
oder Werberichtlinien missachtet. Da Unwissenheit bekanntlich nicht
vor Strafe schützt, hier ein Überblick über den rechtlichen Rahmen:

Videos ansehen: Prinzipiell ist der reine sogenannte Werksgenuss kein
Problem. Das ändert sich aber Quelle: Teltarif… [weiterlesen]

Telekom: Bundesweite Homezone bei Multi-SIM und LTE mit Problemen

Ich nutze über meinen Smartphone-Vertrag bei der Deutschen Telekom bereits seit vielen Jahren auch eine mobile Festnetznummer. Diese ist in den aktuellen Tarifen bundesweit ohne Weiterleitungsgebühren erreichbar, so dass ich auf diesem Weg Anrufern, die noch keine Allnet-Flat verwenden, eine bundesweite Homezone anbieten kann.

Datenblätter

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Apple erhöht Preise für iPhone und iPad

Apple hat die Preise für iPhones und iPads zum Jahreswechsel
geringfügig erhöht – Hintergrund ist ganz offensichtlich eine Vereinbarung
zwischen Urheberrechtsgesellschaften und Herstellern, wie es sie zum Beispiel auch schon bei Computern gibt.
Damit soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden, wie es beim Quelle: Teltarif… [weiterlesen]

Von Kameras, Apps und Babyfonen: Die Kleinsten sicher überwachen

Der Markt für die Überwachung von Babys und Kleinkindern ist riesig. Neben dem Klassiker Babyfon versehen etwa auch Schnurlostelefone, Smartphone-Apps oder Kameras diese Aufgabe. Doch nicht alle Lösungen sind uneingeschränkt empfehlenswert.

In puncto Zuverlässigkeit ist das klassische Babyfon unübertroffen, sagt Sandra Schwarz von Stiftung Warentest. Mit ihren Kollegen hat sie 24 Babyüberwachungsprodukte Quelle: Teltarif… [weiterlesen]

Wasserscheu: Das Problem mit wasserdichten Handys

Platsch, da ist es passiert: Das Smartphone liegt
im Spülbecken. Gut, wenn es ein speziell geschütztes Gerät ist. Dann
heißt es einfach: Rausfischen, abspülen und weiternutzen. Manche
Hersteller bewerben bestimmte Modelle sogar als besonders
widerstands­fähig.

Ob und wie gut ein Smartphone gegen Staub und
Wasser geschützt ist, darüber soll die sogenannte IP-Schutzklasse
Auskunft geben. Sie setzt Quelle: Teltarif… [weiterlesen]