Videos im Netz anschauen, teilen oder
hochladen: Mit ein paar Klicks ist man dabei. Doch ehe er sich
versieht, hat der unbedarfte Nutzer gegen Urheberrechte verstoßen
oder Werberichtlinien missachtet. Da Unwissenheit bekanntlich nicht
vor Strafe schützt, hier ein Überblick über den rechtlichen Rahmen:
Videos ansehen: Prinzipiell ist der reine sogenannte Werksgenuss kein
Problem. Das ändert sich aber Quelle: Teltarif… [weiterlesen]